Grenzen lassen sich nicht einfach verschieben. Zahlreiche Gutachten werden in Auftrag gegeben und diskutiert. Am Anfang stand das von der Arbeitsgemeinschaft der Hamburg-Randkreise 1965 beauftragte Gutachten zur Entwicklung der vier Gemeinden, Friedrichsgabe und Garstedt im Kreis Pinneberg sowie Glashütte und Harksheide im Kreis Stormarn mit dem Ergebnis: Eine Neuordnung der kommunalen Strukturen ist „unerlässlich“.
1966 beschließt die Landesregierung ein Gesetz zur Neuordnung der vier Gemeinden vorzubereiten. Die Grundlage soll ein eigenes Gutachten bilden, welches durch eine vom Innenminister eingesetzte Sachverständigenkommission erarbeitet und 1967 vorgestellt wird. Es bildet die Grundlage für das sogenannte Norderstedt-Gesetz.
1967 | Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein | Stadtmuseum Norderstedt
Grenzen lassen sich nicht einfach verschieben. Zahlreiche Gutachten werden in Auftrag gegeben und diskutiert. Am Anfang stand das von der Arbeitsgemeinschaft der Hamburg-Randkreise 1965 beauftragte Gutachten zur Entwicklung der vier Gemeinden, Friedrichsgabe und Garstedt im Kreis Pinneberg sowie Glashütte und Harksheide im Kreis Stormarn mit dem Ergebnis: Eine Neuordnung der kommunalen Strukturen ist „unerlässlich“.
1966 beschließt die Landesregierung ein Gesetz zur Neuordnung der vier Gemeinden vorzubereiten. Die Grundlage soll ein eigenes Gutachten bilden, welches durch eine vom Innenminister eingesetzte Sachverständigenkommission erarbeitet und 1967 vorgestellt wird. Es bildet die Grundlage für das sogenannte Norderstedt-Gesetz.
1967 | Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein | Stadtmuseum Norderstedt