Zwangsvereinigung; Zusammenführung der Gemeinden; Land Schleswig-Holstein
Wir befinden uns in den 1960er Jahren in Schleswig-Holstein, direkt hinter der Landesgrenze zu Hamburg. Die Gemeinden Friedrichsgabe, Garstedt, Glashütte und Harksheide stehen vor gewaltigen Herausforderungen. Die Bevölkerung wächst und wächst, die Infrastruktur stößt an ihre Grenzen. Planerisch, verwaltungstechnisch und politisch sind die einzelnen Gemeinden immer weniger leistungsfähig. Die Gemeinde- und Kreisvertreter*innen halten eine Veränderung der Gemeindestrukturen für längst überfällig. Auch die Landesregierung teilt diese Meinung. Das Land Schleswig-Holstein führt die vier Gemeinden am 01. Januar 1970 durch einen sogenannten „Hoheitsakt“ – eine Zwangsvereinigung – zusammen. In ganz Deutschland reduzieren viele Länder zwischen 1967 und 1978 die Zahl ihrer Gemeinden durch freiwillig ausgehandelte Vereinbarungen oder durch Anordnungen.
Zwangsvereinigung; Zusammenführung der Gemeinden; Land Schleswig-Holstein
Wir befinden uns in den 1960er Jahren in Schleswig-Holstein, direkt hinter der Landesgrenze zu Hamburg. Die Gemeinden Friedrichsgabe, Garstedt, Glashütte und Harksheide stehen vor gewaltigen Herausforderungen. Die Bevölkerung wächst und wächst, die Infrastruktur stößt an ihre Grenzen. Planerisch, verwaltungstechnisch und politisch sind die einzelnen Gemeinden immer weniger leistungsfähig. Die Gemeinde- und Kreisvertreter*innen halten eine Veränderung der Gemeindestrukturen für längst überfällig. Auch die Landesregierung teilt diese Meinung. Das Land Schleswig-Holstein führt die vier Gemeinden am 01. Januar 1970 durch einen sogenannten „Hoheitsakt“ – eine Zwangsvereinigung – zusammen. In ganz Deutschland reduzieren viele Länder zwischen 1967 und 1978 die Zahl ihrer Gemeinden durch freiwillig ausgehandelte Vereinbarungen oder durch Anordnungen.