In den 1960er Jahren stehen die Gemeinden Friedrichsgabe, Garstedt, Glashütte und Harksheide vor gewaltigen Herausforderungen. Die Bevölkerung wächst und wächst, die Infrastruktur stößt an ihre Grenzen. Planerisch, verwaltungstechnisch und politisch sind die einzelnen Gemeinden immer weniger leistungsfähig. Die Gemeinde- und Kreisvertreter*innen sowie die Landesregierung halten eine Veränderung der Gemeinde- und Kreisgrenzen für längst überfällig. Über die verschiedenen Möglichkeiten wird heftig gestritten. Am 22. April 1969 verabschiedet der Landtag das „Erste Gesetz einer Neugliederung von Gemeinde- und Kreisgrenzen sowie Gerichtsbezirken“ in Schleswig-Holstein, in dem Norderstedt dem Kreis Segeberg zugeordnet wird. Nach zahlreichen Klagen gegen dieses Gesetz führt das Land Schleswig-Holstein die vier Gemeinden am 01. Januar 1970 durch einen sogenannten „Hoheitsakt“ - eine Zwangsvereinigung - zusammen.
1969 | Schleswig-Holstein | Stadtmuseum Norderstedt
In den 1960er Jahren stehen die Gemeinden Friedrichsgabe, Garstedt, Glashütte und Harksheide vor gewaltigen Herausforderungen. Die Bevölkerung wächst und wächst, die Infrastruktur stößt an ihre Grenzen. Planerisch, verwaltungstechnisch und politisch sind die einzelnen Gemeinden immer weniger leistungsfähig. Die Gemeinde- und Kreisvertreter*innen sowie die Landesregierung halten eine Veränderung der Gemeinde- und Kreisgrenzen für längst überfällig. Über die verschiedenen Möglichkeiten wird heftig gestritten. Am 22. April 1969 verabschiedet der Landtag das „Erste Gesetz einer Neugliederung von Gemeinde- und Kreisgrenzen sowie Gerichtsbezirken“ in Schleswig-Holstein, in dem Norderstedt dem Kreis Segeberg zugeordnet wird. Nach zahlreichen Klagen gegen dieses Gesetz führt das Land Schleswig-Holstein die vier Gemeinden am 01. Januar 1970 durch einen sogenannten „Hoheitsakt“ - eine Zwangsvereinigung - zusammen.
1969 | Schleswig-Holstein | Stadtmuseum Norderstedt